Ein Angebot, das Sie nicht alle Tage bekommen!
Denn die Ihnen hier angebotenen Ackerflächen im Westen von Stetten können Sie, trotz der Gesamtgröße von über 10.000 m² auch als Nichtlandwirt erwerben. Grund hierfür ist der Verkauf von 2 einzelner Ackerflächen in einem Paket, wobei die Größe der einzelnen Flurstücke unter einem Hektar liegt.
Profitieren Sie bei diesen beiden Äckern von einer Bewirtschaftungsfläche, die in der Summe 12.114 m² beträgt.
Die Ihnen angebotenen Ackerflächen sind derzeit zu 450,00 €/Hektar und somit zu insgesamt 545,14 € jährlich verpachtet.
Selbstverständlich liegen uns sämtliche relevanten Unterlagen (Katasterauszüge, Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, Grundbuchauszug usw.) zu den Ihnen hier angebotenen Ackerflächen vor. Sehr gerne händigen wir Ihnen diese auf Wunsch aus.
Bitte beachten Sie, dass die Ihnen angebotenen Ackerflächen in der Hochwassergefahrenkarte erfasst und gemäß dieser im Bereich HQ50 (dunkelblau markiert) und HQ100 (hellblau markiert) liegen. Laut Statistik kommt ein HQ50 mindestens einmal in 50 Jahren und ein HQ100 einmal in 100 Jahren vor.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Ihnen angebotene Ackerflächen im Bieterverfahren zum Verkauf angeboten werden.
Als Mindestgebot wird ein Kaufpreis in Höhe von 59.900,00 € (4,94 € pro m² Ackerland) aufgerufen.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Möchten Sie weitere Vorzüge dieser attraktiven Ackerflächen erfahren?
Sehr gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch oder einem gemeinsamen Besichtigungstermin vor Ort ein - wir freuen uns auf Sie!
Hinweis zum Gebotsverfahren:
Bitte beachten Sie, dass das Ihnen hier angebotene Ackerland auf Wunsch des Grundstückseigentümers nur im Doppel-Blind-Ausgebot zum Verkauf angeboten wird.
Von Donnerstag, 11. August 2022 bis Montag, 5. September 2022 um 12.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Ihr erstes Kaufangebot schriftlich, gerne per E-Mail, bei uns einzureichen. Bitte versehen Sie dieses mit einem entsprechenden Eigenkapitalnachweis oder einer Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank.
Sollten Sie mit Ihrem ersten Gebot nicht der/die Höchstbietende sein, so bekommen Sie unaufgefordert von uns die zweite Möglichkeit zur Abgabe eines finalen Gebotes. Dritte Gebote werden nicht angenommen.
Haben Sie Rückfragen zum Doppel-Blind-Ausgebot? Ein Anruf genügt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.
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