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Scheffold Immobilien GmbH
nachstehend „Makler“ genannt. Mit der Verwendung unserer Angebote erkennt der Empfänger/Interessent die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung der Angebote gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
Der Makler erhält für den Nachweis von Vertragsabschlussmöglichkeiten oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrags oder die Vermittlung eines Mietvertrages über das Vermittlungsobjekt eine Provision zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im konkreten Angebot entsprechend ausgewiesen. Im Regelfall beträgt sie 3,57% einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer beim Kauf eines Objektes. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Beim Kauf eines Neubau-/Bauträgerobjektes erfolgt die Vermittlung für den Erwerber provisionsfrei.
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht auch dann, wenn der Kauf-/Mietvertrag, anstatt durch den Interessenten selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte oder Verschwägerte abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso, wenn der Kauf-/Mietvertrag durch natürliche oder juristische Personen abgeschlossen wird, welche zu dem Empfänger/Interessenten in vertraglichen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen stehen.
Des Weiteren hat der Makler auch dann Anspruch auf eine Verkäufer-/Käuferprovision, wenn infolge der Vermittlung oder aufgrund des Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
Die Provision wird bei Beurkundung bzw. Wirksamwerden des Kaufvertrages bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Empfänger/Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Empfänger/Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision (vgl. §1) zu entrichten
Ist dem Angebotsempfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die Tätigkeit des Maklers in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Da der Makler diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und die Vollständigkeit keinerlei Haftung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Makler gegebenen Objektinformationen haftet der Makler nur bei grobem Verschulden. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Makler darf als Vermittler sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter entgeltlich tätig werden. Ebenso darf der Makler das zu vermittelnde Objekt auch weiteren Interessenten nachweisen.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Biberach vereinbart.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die:
Scheffold Immobilien GmbH
Mittelstraße 25/1
88471 Laupheim
E-Mail: kontakt@scheffold-immobilien.de
Internet: www.scheffold-immobilien.de
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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